Rechtsanwalt Dr. Vogg – Mediator – Medizinrecht
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Internet-Kaufrecht

internet

321Internetrecht: 
Die Verlagerung großer Teile des Handels ins Internet hat auch dort zu zunehmender Kriminalität geführt. Gefälschte Internetseiten, Phisching von Passwörtern, gestohlene Identität oder es bleibt einfach nur die Lieferung aus, nachdem Sie im Internet etwas ersteigert und bezahlt haben. Wer im Internet betrogen wurde, sollte sich wehren.

Abmahnung aus dem Internet
Abmahnwellen aus dem Internet, zuletzt wegen Video-Streaming bestimmter Pornoseiten, führen zu großer Verunsicherung und Einschüchterung. Die Nutzung frei zugänglicher Streamingseiten stellt nach einhelliger Meinung keine Rechtsverletzung dar. Deswegen ist es sinnvoll, auf Abmahnungen hierzu immer mit einem Widerspruch zu begegnen. Es ist immer falsch, die geforderten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen und sozusagen „freiwillig“ zahlungen zu leisten.

Bei derartigen Fällen werden sogar die Fristen oft sehr kurz angegeben, um zusätzlichen Streß zu erzeugen. In solchen Fällen ist auch eine sehr kurzfristige Terminvereinbarung, notdalls per Handy, möglich.