Rechtsanwalt Dr. Vogg – Mediator – Medizinrecht
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Internationales Kaufrecht

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P1060146hafen2Internationales Privat- und Handelsrecht:
Das IPR ist die Abgrenzung von verschiedenen Rechtsordnungen. Wenn Sie einen Vertrag mit Auslandsberührung schließen, so bestimmt das IPR das anzuwendende Recht und die Zuständigkeit der Gerichte. So kann es kommen, dass deutsche Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Oder ausländische Gerichte deutsches Recht.
UN-Kaufrecht:
Eine Konvention der Vereinten Nationen zum internationalen Kaufrecht. Dieses Abkommen ist in über 75 Ländern in Kraft getreten, seit 1991 auch in Deutschland. Viele Firmen schließen eine Anwendbarkeit aus. Zu Unrecht! Hierdurch werden rechtliche Vorteile verschenkt. Eine ausführliche Beratung vor Vertragsabschluss ist deswegen immer anzuraten. Die Dissertation von Dr. Vogg gibt einen Eindruck über die Tiefe der Thematik: http://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2011/5229/pdf/Dissertation.pdf.