Auseinandersetzungen im allgemeinen Zivilrecht sind klassische Alltagstätigkeiten eines Rechtsanwaltes. Es sind dabei Fälle im
Leistungsstörungsrecht: Wenn ein Vertrag geschlossen wurde und dann beispielsweise die eine Seite die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat oder nicht vertragsgemäß erbracht hat, oder die andere Seite nicht bezahlt oder bezahlen will.
Bankverträge: Geradezu ein Klassiker ist heutzutage der Streit um das Geld, wenn eine Bank nicht vollständig beraten hat und das Geld weg ist. Die vorgeschriebenen Regeln der Beratung, speziell für hochriskante Wertpapiere oder Derivate, sind hoch. Wenn ein Beratungsfehler der Bank erkannt wird, kann ein Schadensersatz erreicht werden.
Mietvertrag: Wohnraum und Grundstücks-Spekulation in der Großstadt sind alltäglich. Wurde eine Wohnung unrechtmäßig gekündigt, die Miete ungerechtfertigt erhöht oder die Nebenkosten falsch berechnet, entstehen einklagbare Rechte. Das Gleiche gilt aber auch, wenn fällige Mieten nicht bezahlt wurden und eine Räumung der Wohnung angestrebt wird.
Reiserecht: Das Reiserecht umfasst Reklamationen bei nicht eingehaltenen Leistungsversprechen oder auch Entschädigungen bei Bahn- oder Flugreisen, die nicht planmäßig durchgeführt wurden. Erfahrungsgemäß sind die verantwortlichen Anbieter sehr zurückhaltend bei der Erfüllung von Entschädigungsansprüchen. Erst nachdem der Anwalt sich eingeschaltet hat, sind die Zahlungen auch außergerichtlich schon zu erreichen.
Viele zivilrechtliche Streitigkeiten lassen sich schneller und auch kostengünstiger durch eine Mediation auflösen.