Rechtsanwalt Dr. Vogg – Mediator – Medizinrecht
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Betreuungsrecht

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Mitti-BW22_122Durch Schicksalsschläge oder auch im höheren Lebensalter bedürfen Menschen der unterstützenden Fürsorge. Nicht immer können Angehörige diese wichtige Aufgabe übernehmen. Dann kann diese durch ein Gericht angeordnet werden.

Dabei werden die Vollmachten für Rechtsgebiete in der Gesundheitsfürsorge oder in wirtschaftlicher Hinsicht auf den Betreuer übertragen. Betreuer können Angehörige sein, oder beispielsweise ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Gerichte folgen auch gerne den Vorschlägen der Angehörigen. In meiner Kanzlei findet sich neben der juristischen Kompetenz auch die notwendige medizinisch, pharmazeutische und kaufmännische Kompetenz um alle Betreuungsbereiche abdecken zu können.
Sorgerecht umfasst also nicht allein die Sorge für Kinder, sondern auch die Sorge für Kranke und alte Familienangehörige. Es ist meistens im eigenen Interesse, das Sorgerecht selbst zu planen, als wichtige Entscheidungen immer dem Vormundschaftsgericht zu überlassen. Das gilt beispielsweise auch für die Vorsorge, die ältere Menschen vor Krankheit oder Operationen sinnvollerweise planen sollten. Wenn eigene Entscheidungen möglich sind, die man vorbereiten kann, ist es meistens günstiger, als wenn eine Betreuung durch ein Vormundschaftsgericht bestellt wird.
Für umfassende Beratung, auch unter dem Gesichtspunk des Medizinrechtes, ist eine Terminvereinbarung notwendig.